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Verkehrsrecht

 

Nutzungsausfallentschädigung nach dem Verkehrsunfall: Was Geschädigte wirklich nachweisen müssen

Wer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall auf einen Mietwagen verzichtet, kann für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung Nutzungsausfallentschädigung verlangen. In der Praxis kürzen Versicherer diesen Anspruch jedoch regelmäßig – mit dem Argument, der Geschädigte habe weder Nutzungswillen noch Nutzungsmöglichkeit ausreichend dargelegt. Die Rechtsprechung stellt hierzu klare, aber oft unterschätzte Anforderungen auf.

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Der unsichtbare Schaden: Die Tücken der Vorschadensproblematik im Haftpflichtfall

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall scheint die Sachlage oft klar. Die gegnerische Versicherung muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Doch die Regulierungspraxis wird schnell kompliziert, wenn Ihr Fahrzeug bereits vor dem aktuellen Unfall beschädigt war – sei es durch einen früheren Unfall, einen Parkrempler oder auch nur durch altersbedingten Verschleiß. Das Stichwort lautet: Vorschaden. Für meine Mandanten kann dieses Thema zu einer erheblichen Hürde auf dem Weg zu einer fairen Entschädigung werden.

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Klarheit schaffen: Wann Sie nach einem Verkehrsunfall die Polizei hinzuziehen müssen – und wann es ratsam ist

Ein Verkehrsunfall ist immer ein Schock. In der Hektik und unter dem Einfluss von Adrenalin stellen sich die Beteiligten sofort eine zentrale Frage: Muss ich jetzt die Polizei rufen? Die Antwort ist nicht immer ein eindeutiges Ja oder Nein. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht möchte ich Ihnen hier eine klare Orientierungshilfe geben, um im Ernstfall rechtssicher handeln und Ihre Ansprüche optimal sichern zu können.

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Das Gutachten: Ihr Schlüssel zur fairen Schadensregulierung – Ab wann Sie einen Sachverständigen brauchen

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die erste Sorge oft die Reparatur des eigenen Fahrzeugs. Doch bevor Sie eine Werkstatt aufsuchen, müssen Sie eine wichtige Weiche stellen: Benötige ich ein Kfz-Sachverständigengutachten? Die Antwort auf diese Frage ist entscheidend für die Höhe der Entschädigung, die Sie von der gegnerischen Versicherung erhalten.

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Keine Vorlage und Offenlegung der Reparaturrechnung bei fiktiver Abrechnung

In seiner jüngsten Entscheidung hat der BGH, Urteil vom 28.01.2025, AZ: VI ZR 300/24 seine bisherige Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 17.09.2019, AZ: VI ZR 396/18) noch einmal bestätigt und klargestellt, dass der Geschädigte, der die fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis wählt trotz durchgeführter Reparatur nicht gehalten ist, die Reparaturrechnung vor- bzw. offenzulegen.

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