Das Gutachten: Ihr Schlüssel zur fairen Schadensregulierung – Ab wann Sie einen Sachverständigen brauchen
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die erste Sorge oft die Reparatur des eigenen Fahrzeugs. Doch bevor Sie eine Werkstatt aufsuchen, müssen Sie eine wichtige Weiche stellen: Benötige ich ein Kfz-Sachverständigengutachten? Die Antwort auf diese Frage ist entscheidend für die Höhe der Entschädigung, die Sie von der gegnerischen Versicherung erhalten.
Das Recht auf den eigenen Gutachter
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) haben Sie als Geschädigter das uneingeschränkte Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen. Dieses Wahlrecht ist ein hohes Gut und sollte unbedingt genutzt werden. Ein unabhängiger Gutachter vertritt allein Ihre Interessen und sorgt dafür, dass alle Schadenspositionen, einschließlich der Wertminderung, eines Restwertes im Totalschadensfall, etc. korrekt und vollständig erfasst werden. Wichtig: Die Kosten für dieses Gutachten muss die gegnerische Versicherung vollständig tragen, sofern der Schaden eine bestimmte Bagatellgrenze überschreitet.
Die magische Grenze: Ab wann ist ein Gutachten notwendig?
Die Notwendigkeit eines vollwertigen Sachverständigengutachtens wird in der Regel an der sogenannten Bagatellschadengrenze (ca. 750,00 €) festgemacht. Merke: Die Grenze von ca. 750,- € ist ein Richtwert, der von der Rechtsprechung entwickelt wurde. Liegt der Schaden darüber, ist das Gutachten zur Beweissicherung und Schadensfeststellung als erforderlich anzusehen.
Warum das Gutachten unverzichtbar ist
Ein unabhängiges Gutachten ist mehr als nur eine Schätzung der Reparaturkosten. Es dient der umfassenden Beweissicherung und legt die Grundlage für eine faire und vollständige Schadensregulierung.
Empfehlung: Überschreitet der Schaden auch nur annähernd die 750,00 €-Grenze, beauftragen Sie sofort einen unabhängigen Sachverständigen. Im Zweifel kontaktieren Sie mich als Ihre Fachanwältin für Verkehrsrecht, bevor Sie die Versicherung informieren. Ich helfe Ihnen, Ihr Recht auf den eigenen Gutachter durchzusetzen und die Schadensregulierung von Anfang an in die richtigen Bahnen zu lenken.
01.10.2025, Tabea Sigl
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