Verzögerte Reparatur - Auswirkungen von Fachkräftemangel und Lieferschwierigkeiten
Fachkräftemangel, Lieferschwierigkeiten sind heute an der Tagesordnung und schlagen auch bei den Reparaturwerkstätten durch. Reparaturdauer von teilweise mehreren Wochen sind oft keine Seltenheit mehr. Es stellt sich insofern die Frage, wer in einer solchen Situation welche Pflichten hat und ob der Versicherer die Werkstatt wegen Verzögerungen in Regress nehmen kann?
- Zunächst steht außer Zweifel, dass dem Geschädigten während der Dauer der Reparatur ein Nutzungsausfallschaden oder unter Umständen die Nutzung eines Mietwagens zusteht, insbesondere, wenn das verunfallte Fahrzeug nicht mehr fahrfähig und verkehrssicher ist.
- Allerdings ist der Geschädigte im Rahmen seiner Schadensminderungsplicht auch gehalten, für eine zügige / schnelle Reparatur zu sorgen, zumal dann, wenn er neben den Reparaturkosten auch einen Nutzungsausfallschaden geltend machen will.
Grundsatz
Grundsätzlich ist es Sache des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherer die Schadensbeseitigung zu finanzieren. Der Geschädigte ist nicht zur Vorleistung verpflichtet (BGH, Urteil vom 18.02.2020, AZ: VI ZR 115/19).
Ausnahme
Nur bei finanziell sehr wohlhabenden Geschädigten kann eine Vorleistungspflicht verlangt werden. Dies ist aber stets im Einzelfall zu prüfen.
Empfehlung für die Werkstatt
Um selbst auf der sicheren Seite zu sein und sich vor etwaigen Rückgriffforderungen / Regressen der Versicherer zu schützen sollte die Werkstatt den Kunden hinsichtlich einer möglicherweise längeren Reparaturdauer aufklären und auf Lieferverzögerungen, Ausfallzeiten von Personal wegen Krankheit, Urlaub etc. hinweisen. Hat der Geschädigte den Aufklärungshinweis zu einer möglichen Reparaturverzögerung erhalten und sich dennoch für die Reparatur in der Werkstatt entschieden, scheidet ein Anspruch des Kunden gegenüber der Werkstatt und dem folgend auch der Versicherung gegen die Werkstatt aus, da der Kunde ja aufgeklärt wurde. Weil der Kunden keinen Anspruch auf Erstattung des höheren Ausfallschadens hat, hat ihn auch der Versicherer nicht.
30.08.2025, Tabea Sigl
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