Handwerkerrecht
Bau- und Werkvertragrecht
Als Rechtsanwältin berate und vertrete ich seit Jahren mittelständische Unternehmer im Hoch- und Tiefbau sowie Handwerksbetriebe – u. a. aus den Bereichen Heizung- und Sanitärtechnik und Fassadentechnik. Von dieser langjährigen Erfahrung profitieren auch Sie: ob als Handwerker, Bauunternehmer oder Bauherr.
Für Handwerker und Bauunternehmer
Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, u. a.:
- Werklohnforderungen – außergerichtlich und gerichtlich
- Abnahme und deren Folgen
- Durchsetzung von Handwerkerrechnungen
- Kündigung von Bauverträgen
- Sicherheiten (Bauhandwerkersicherung, Einbehalte, Bürgschaften)
Für Bauherren
Ich vertrete Ihre Interessen rund um Ihr Bauvorhaben, u. a. bei:
- Prüfung von Bauverträgen (BGB- und VOB-Verträge)
- Baumängeln und Gewährleistungsansprüchen
- Sicherheiten und Einbehalten
- Abnahme und deren rechtlichen Folgen
Wichtige Fragen im Werkvertrags- und Baurecht:
- Wurde mein Werklohn zu Unrecht gekürzt oder zurückgehalten? Ich prüfe und setze Ihre Forderung durch.
- Ist mein Bauvertrag ausgewogen und rechtssicher? Ich prüfe Ihren Vertrag vor Unterschrift.
- Liegt ein Baumangel vor – und wer haftet dafür? Ich kläre die Rechtslage und Ihre Ansprüche.
- Kann ich den Bauvertrag kündigen – und mit welchen Folgen? Ich berate Sie zu Ihren Optionen.
- Welche Sicherheiten stehen mir zu bzw. muss ich stellen? Ich prüfe und verhandle für Sie.
Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Unternehmen der Bau- und Handwerksbranche sowie von Bauherren – kompetent, praxisnah und lösungsorientiert.