Handwerkerrecht

Bau- und Werkvertragrecht

Als Rechtsanwältin berate und vertrete ich seit Jahren mittelständische Unternehmer im Hoch- und Tiefbau sowie Handwerksbetriebe – u. a. aus den Bereichen Heizung- und Sanitärtechnik und Fassadentechnik. Von dieser langjährigen Erfahrung profitieren auch Sie: ob als Handwerker, Bauunternehmer oder Bauherr.

Für Handwerker und Bauunternehmer

Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, u. a.:

  • Werklohnforderungen – außergerichtlich und gerichtlich
  • Abnahme und deren Folgen
  • Durchsetzung von Handwerkerrechnungen
  • Kündigung von Bauverträgen
  • Sicherheiten (Bauhandwerkersicherung, Einbehalte, Bürgschaften)

Für Bauherren

Ich vertrete Ihre Interessen rund um Ihr Bauvorhaben, u. a. bei:

  • Prüfung von Bauverträgen (BGB- und VOB-Verträge)
  • Baumängeln und Gewährleistungsansprüchen
  • Sicherheiten und Einbehalten
  • Abnahme und deren rechtlichen Folgen

Wichtige Fragen im Werkvertrags- und Baurecht:

  • Wurde mein Werklohn zu Unrecht gekürzt oder zurückgehalten? Ich prüfe und setze Ihre Forderung durch.
  • Ist mein Bauvertrag ausgewogen und rechtssicher? Ich prüfe Ihren Vertrag vor Unterschrift.
  • Liegt ein Baumangel vor – und wer haftet dafür? Ich kläre die Rechtslage und Ihre Ansprüche.
  • Kann ich den Bauvertrag kündigen – und mit welchen Folgen? Ich berate Sie zu Ihren Optionen.
  • Welche Sicherheiten stehen mir zu bzw. muss ich stellen? Ich prüfe und verhandle für Sie.

Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Unternehmen der Bau- und Handwerksbranche sowie von Bauherren – kompetent, praxisnah und lösungsorientiert.